Das Eigenkapital der Kreditnehmerin gehört zur Grundausstattung jeder juristischen Person (siehe Box):
- Das Eigenkapital ist das Fundament für jedes Unternehmen und auch für jede Kreditgewährung!
Die zusätzliche Eigenkapital-Bildung ist grundsätzlich Sache jeder Gesellschaft selbst, so auch der Kreditnehmerin.
Auch die Bank als Kreditgeberin hat Interesse an einer gesunden Eigenkapitalquote der Kreditnehmerin. – Die Bank kann dem Kreditnehmer nicht die ungenügende Eigenfinanzierung durch Fremdkapital kompensieren.
Klassische Massnahmen zur Eigenmittel-Erhöhung sind:
- Rentabilitäts-Steigerung
- Arbeit mit weniger Fremdkapital
- De-Leveraging
- Schuldenrückzahlung unter Äufnung neuen Eigenkapitals aus Gewinnen
In vielen Branchen ist der Eigenfinanzierungsgrad ungenügend.
Weiterführende Informationen
Links (Gesellschaftskapital)
Links (Unternehmenskrise)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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