Die Organe der Kreditnehmerin haben sich regelmässig mit der Unternehmens-Oberleitung (zB OR 716 für die Aktiengesellschaft) zu befassen. Zu den unübertragbaren Funktionen der Organe zählt auch die Finanzplanung und die Sicherstellung von Gewinnstrebigkeit und finanziellem Erfolg:
Finanzanalyse
- Abklärungs- bzw. Prüfungsziel
- Angemessenheit der Bilanzstrukturen in Relation zur Kosten- und Ertrags-Entwicklung
- = Gradmesser für die Gesundheit des Unternehmens
Strukturanalyse
- Abklärungs- bzw. Prüfungsziel
- Wahrnehmung von Finanzierungsproblemen
- = Möglichkeit zur rechtzeitigen Reaktion zwecks Vermeidung einer Existenzgefährdung
Manchmal – und oft zu Recht – stösst die Bank eine solche Finanz- und Strukturanalyse an.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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