Der Beizug eines Dritten als Garanten begründet sachlogisch drei Rechtsverhältnisse, nämlich:
- Valuta-Verhältnis
- Auftraggeber > < Begünstigter
- Gesichertes Grundgeschäft resp. Garantieanlassvertrag (zB Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.), aufgrund dessen der Garantieauftraggeber dem Garantiebegünstigten eine Leistung schuldet, die mittels Bankgarantie gesichert werden soll
- Weiterführende Informationen
- Deckungs-Verhältnis
- Auftraggeber > < Bank
- Auftrag des Bankkunden (Garantieauftraggeber), die Garantieerklärung (Bankgarantie) abzugeben
- Weiterführende Informationen
- Garantieauftrag (Deckungsverhältnis)
- Garantie-Verhältnis
- Bank > < Begünstigter
- Garantievertrag (auch: Garantieerklärung); Innominatkontrakt
- Dogmatische Einordnung des Rechtsverhältnisses umstritten
- Vertrag zG Dritter [OR 111]?
- Anweisung?
- Vertrag sui generis?
- Siehe auch: Garantievertrag (Garantieverhältnis)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.