Der Beizug eines Dritten als Garanten begründet sachlogisch drei Rechtsverhältnisse, nämlich:
- Valuta-Verhältnis
- Auftraggeber > < Begünstigter
- Gesichertes Grundgeschäft resp. Garantieanlassvertrag (zB Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.), aufgrund dessen der Garantieauftraggeber dem Garantiebegünstigten eine Leistung schuldet, die mittels Bankgarantie gesichert werden soll
- Weiterführende Informationen
- Deckungs-Verhältnis
- Auftraggeber > < Bank
- Auftrag des Bankkunden (Garantieauftraggeber), die Garantieerklärung (Bankgarantie) abzugeben
- Weiterführende Informationen
- Garantieauftrag (Deckungsverhältnis)
- Garantie-Verhältnis
- Bank > < Begünstigter
- Garantievertrag (auch: Garantieerklärung); Innominatkontrakt
- Dogmatische Einordnung des Rechtsverhältnisses umstritten
- Vertrag zG Dritter [OR 111]?
- Anweisung?
- Vertrag sui generis?
- Siehe auch: Garantievertrag (Garantieverhältnis)
Weiterführende Informationen
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