Nach Erledigung von Vertragsplanung, Vertragsdesign und Vertragsverhandlungen geht es an die Vertragsgestaltung.
Vertragsgestaltung ist Vertragsredaktion. Die Parteien greifen hiezu zurück auf:
- Formularbücher
- Handbücher
- Formularbücher
- Vertragsformulare
- Vertragsmuster, die von Internet-Vorlagen-Shops angeboten werden
- Formular-Dienste von Branchenverbänden oder Interessen-Vereinigungen
- Individuelle Vertragsgestaltung
- Redaktion durch Laien
- Redaktion durch den Rechtsanwalt
Austauschverträge enthalten meistens folgende Vertragsteile:
- Parteien / Rubrum
- Präambel
- Leistungsgegenstand und technische Spezifikationen
- Entgelt und Tilgung
- Weitere Bestimmungen
- Aufschiebende und/oder auflösende Bedingungen
- Erfüllungszeitpunkt
- Erfüllungsort
- Leistungsstörungen
- Besitzesantritt mit Uebergang von Rechten und Pflichten, Nutzen und Gefahr
- Gewährleistung bzw. Wegbedingung der Gewährleistung, Garantien/Zusicherungen
- Kostenpunkte
- Versicherungen
- ev. Eigentumsvorbehalt
- ev. Retentionsrecht
- ev. Verrechnungsausschluss
- Schriftformklausel
- Rechtswahl
- Gerichtsstand
- Salvatorische Klausel
Die weiteren Bestimmungen lassen sich oft modular aufbauen, insbesondere die Standardklauseln wie
- Schriftformwahl
- als Gültigkeitsvoraussetzung (keine Behauptungen der Gegenpartei, der Vertrag sei geändert oder ergänzt worden, ohne schriftliche Abrede möglich)
- zu Beweiszwecken
- Rechtswahl
- Gerichtsstand
- ev. Mediationsklausel
- ev. Schiedsklausel
- Salvatorische Klausel
Vertragserfüllungsregeln und Leistungsstörungen
Parteiziel ist es immer, dass die Leistung in Preis, Qualität und Termin stimmt.
Bei der Vertragsredaktion ist ein Vorwegdenken allfälliger Leistungsstörungen notwendig.
- Leistung wird gar nicht erbracht
- Verkäufer kann vereinbarte Leistung aus tatsächlichen Gründen nicht erbringen
- Verkäufer kann vereinbarte Leistung nur mit zeitlicher Verzögerung erbringen
- Verkäufer kann vereinbarte Leistung nur mit schlechterer Qualität erbringen
- Verkäufer erbringt die Leistung, verletzt aber Pflichten, die wohl nicht vereinbart, aber für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlich ist
- Erbrachte Leistung entspricht nicht der vertraglich vereinbarten
- Gegenstand ist mit einem Rechtsmangel behaftet (gestohlener Gegenstand)
- Gegenstand ist mit einem Sachmangel behaftet (fehlerhafter Gegenstand)
- Leistung eines Aliuds (Leistung des falschen Gegenstands, eines anderen Gegenstands als bestellt)
- Beispiel: Bestellung Heizoel M [Mittel]; Lieferung von raffiniertem Automotorenaltoel, welches wegen der nicht eliminierbaren Metallpartikel aus dem mechanischen Abrieb nicht für Grossheizungen tauglich ist
Drafting Initiative
- Vorteile:
- Bestimmung des Fortgangs („Heft in der Hand behalten“)
- Möglichkeit zur Vorgabe von Minimalpositionen
- Möglichkeit zur Integration von Streichungspositionen (auf die man wird verzichten können)
- Reaktion auf Vertragsentwurf zeigt Konsensbereitschaft der Gegenpartei bzw. Absenz der Konsensbereitschaft
- Nachteile:
- Gegenpartei kann Vertragsentwurf „zerpflücken“
- Zeitaufwand
- Kostenaufwand
- Erfordernisse:
- Vorbereitung (= ohnehin notwendig)
- Disposition der Vertragsziele und der Vertragspunkte (= ohnehin notwendig)
- Frustrationstoleranz
Versionen-Management
- Es ist sicherzustellen, dass auf jedem Entwurfsexemplar die Versionen-Nummer und Datum stehen
Vertragsausfertigungs-Management
- Unterzeichnungsort?
- Dokumententransfer
- Unterzeichnende + Vertretungsmacht? / Handelsregisterauszug und / oder Vollmachten?
- Anzahl Exemplare (Originale)?
- Anlagen und ihre Verbindung mit dem Vertrag?
- Unterzeichnung
- Paraphierung
- Amtliche Beglaubigung / Überbeglaubigung / Apostille?
Weiterführende Informationen
- Zulassung oder Ausschluss der Verrechnung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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