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Vertragsmanagement

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Vertragsredaktion / Vertragsgestaltung

Rechtsgebiet:
Vertragsmanagement
Stichworte:
Vertragsmanagement
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nach Erledigung von Vertragsplanung, Vertragsdesign und Vertragsverhandlungen geht es an die Vertragsgestaltung.

Vertragsgestaltung ist Vertragsredaktion. Die Parteien greifen hiezu zurück auf:

  • Formularbücher
    • Handbücher
    • Formularbücher
  • Vertragsformulare
    • Vertragsmuster, die von Internet-Vorlagen-Shops angeboten werden
    • Formular-Dienste von Branchenverbänden oder Interessen-Vereinigungen
  • Individuelle Vertragsgestaltung
    • Redaktion durch Laien
    • Redaktion durch den Rechtsanwalt

Austauschverträge enthalten meistens folgende Vertragsteile:

  • Parteien / Rubrum
  • Präambel
  • Leistungsgegenstand und technische Spezifikationen
  • Entgelt und Tilgung
  • Weitere Bestimmungen
    • Aufschiebende und/oder auflösende Bedingungen
    • Erfüllungszeitpunkt
    • Erfüllungsort
    • Leistungsstörungen
    • Besitzesantritt mit Uebergang von Rechten und Pflichten, Nutzen und Gefahr
    • Gewährleistung bzw. Wegbedingung der Gewährleistung, Garantien/Zusicherungen
    • Kostenpunkte
    • Versicherungen
    • ev. Eigentumsvorbehalt
    • ev. Retentionsrecht
    • ev. Verrechnungsausschluss
    • Schriftformklausel
    • Rechtswahl
    • Gerichtsstand
    • Salvatorische Klausel

Die weiteren Bestimmungen lassen sich oft modular aufbauen, insbesondere die Standardklauseln wie

  • Schriftformwahl
    • als Gültigkeitsvoraussetzung (keine Behauptungen der Gegenpartei, der Vertrag sei geändert oder ergänzt worden, ohne schriftliche Abrede möglich)
    • zu Beweiszwecken
  • Rechtswahl
  • Gerichtsstand
  • ev. Mediationsklausel
  • ev. Schiedsklausel
  • Salvatorische Klausel

Vertragserfüllungsregeln und Leistungsstörungen

Parteiziel ist es immer, dass die Leistung in Preis, Qualität und Termin stimmt.

Bei der Vertragsredaktion ist ein Vorwegdenken allfälliger Leistungsstörungen notwendig.

  • Leistung wird gar nicht erbracht
    • Verkäufer kann vereinbarte Leistung aus tatsächlichen Gründen nicht erbringen
    • Verkäufer kann vereinbarte Leistung nur mit zeitlicher Verzögerung erbringen
    • Verkäufer kann vereinbarte Leistung nur mit schlechterer Qualität erbringen
    • Verkäufer erbringt die Leistung, verletzt aber Pflichten, die wohl nicht vereinbart, aber für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlich ist
  • Erbrachte Leistung entspricht nicht der vertraglich vereinbarten
    • Gegenstand ist mit einem Rechtsmangel behaftet (gestohlener Gegenstand)
    • Gegenstand ist mit einem Sachmangel behaftet (fehlerhafter Gegenstand)
  • Leistung eines Aliuds (Leistung des falschen Gegenstands, eines anderen Gegenstands als bestellt)
    • Beispiel: Bestellung Heizoel M [Mittel]; Lieferung von raffiniertem Automotorenaltoel, welches wegen der nicht eliminierbaren Metallpartikel aus dem mechanischen Abrieb nicht für Grossheizungen tauglich ist

Drafting Initiative

  • Vorteile:
    • Bestimmung des Fortgangs („Heft in der Hand behalten“)
    • Möglichkeit zur Vorgabe von Minimalpositionen
    • Möglichkeit zur Integration von Streichungspositionen (auf die man wird verzichten können)
    • Reaktion auf Vertragsentwurf zeigt Konsensbereitschaft der Gegenpartei bzw. Absenz der Konsensbereitschaft
  • Nachteile:
    • Gegenpartei kann Vertragsentwurf „zerpflücken“
    • Zeitaufwand
    • Kostenaufwand
  • Erfordernisse:
    • Vorbereitung (= ohnehin notwendig)
    • Disposition der Vertragsziele und der Vertragspunkte (= ohnehin notwendig)
    • Frustrationstoleranz

Versionen-Management

  • Es ist sicherzustellen, dass auf jedem Entwurfsexemplar die Versionen-Nummer und Datum stehen

Vertragsausfertigungs-Management

  • Unterzeichnungsort?
  • Dokumententransfer
  • Unterzeichnende + Vertretungsmacht? / Handelsregisterauszug und / oder Vollmachten?
  • Anzahl Exemplare (Originale)?
  • Anlagen und ihre Verbindung mit dem Vertrag?
  • Unterzeichnung
  • Paraphierung
  • Amtliche Beglaubigung / Überbeglaubigung / Apostille?

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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