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Baurekurs

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Alternative Lösungsmöglichkeiten

Rechtsgebiet:
Baurekurs
Stichworte:
Baurekurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Projektanpassung

Die Projektanpassung ist für den Bauherrn zwar oftmals mit Aufwand (Umplanung etc.) verbunden. Lässt sich dadurch jedoch innert nützlicher Frist eine Bewilligung herbeiführen, erweist sich dies angesichts der Kosten und Risiken, die ein Verfahren vor der Baurekurskommission bzw. vor Verwaltungsgericht mit sich zieht, als vorteilhafter.

Vergleich mit Nachbarn

Aus ökonomischen Gründen (Zeit) kann es empfehlenswert sein, auf die Forderungen der Nachbarn einzugehen und mit ihnen einen Vergleich zu treffen. Die Nachbarn können unter Umständen bereit sein, eine Verschlechterung ihrer Rechtsstellung gegen eine Entschädi-gung in Kauf zu nehmen. Der Vergleich kann eine Verzichtserklärung betreffend Rechtsmit-tel beinhalten (zur Gültigkeit solcher Vereinbarungen vgl. Ziff. 8).

Dienstbarkeit zu Gunsten des Nachbarn

Anstelle eines Verzichts auf einen Baurekurs bietet sich die Errichtung einer Dienstbarkeit zu Gunsten des Grundstücks des Rekurrenten an. Eine Dienstbarkeit kann insbesondere dann als Lösung in Betracht gezogen werden, wenn der Rekurrent nicht aus grundsätzlichen Überlegungen gegen das Bauvorhaben ist, sondern seine Rechtsstellung – z.B. als Nachbar – sichern will. Inhalt einer Dienstbarkeit kann z.B. ein Überbaurecht oder auch der Ausschluss bestimmter Nutzungen des Grundstücks (als Prävention vor bestimmten Emmissionen). Die Errichtung einer Dienstbarkeit erfolgt in der Regel gegen ein Entgelt.

Mediation

Mediation heisst Vermittlung. Der Herbeizug eines unabhängigen Fachmanns, der von beiden Parteien bestimmt und respektiert wird, übernimmt die Rolle eines Friedensrichters, allerdings ohne Entscheidgewalt. Je fachkompetenter der Mediator ist, umso grösser wird die Erfolgschance auf eine einvernehmliche Lösung.

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