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Baurekurs

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Baubewilligung

Erstellungsdatum:
06.03.2009
Aktualisiert:
24.10.2022
Thema:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Bauen unterliegt einer behördlichen Kontrolle. Ausgangspunkt eines Bauvorhabens ist aus dieser Sicht die Baubewilligung. Die Zürcherischen Gesetze nennen die Baubewilligung auch baurechtliche Bewilligung oder baurechtlicher Entscheid. Der baurechtliche Entscheid kann von den jeweils betroffenen Personen (Bauherr, Nachbarn u.a.) angefochten werden. Es kommt alsdann zu einer Beurteilung durch eine übergeordnete Instanz.

Der Baurekurs betrifft wie das ganze Baubewilligungsverfahren öffentlich-rechtliche Aspekte. Zivilrechtliche Ansprüche können nicht mit einem Baurekurs verfolgt werden.

Hier finden Sie folgende Informationen zur Baubewilligung:

  1. Erforderlichkeit einer Baubewilligung
  2. Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
  3. Voraussetzungen der Erteilung der Baubewilligung
  4. Baubewilligung mit Nebenbestimmungen
  5. Ausnahme- und Spezialbewilligung
  6. Vorentscheid

Vorbehalt / Disclaimer

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