Bauen unterliegt einer behördlichen Kontrolle. Ausgangspunkt eines Bauvorhabens ist aus dieser Sicht die Baubewilligung. Die Zürcherischen Gesetze nennen die Baubewilligung auch baurechtliche Bewilligung oder baurechtlicher Entscheid. Der baurechtliche Entscheid kann von den jeweils betroffenen Personen (Bauherr, Nachbarn u.a.) angefochten werden. Es kommt alsdann zu einer Beurteilung durch eine übergeordnete Instanz.
Der Baurekurs betrifft wie das ganze Baubewilligungsverfahren öffentlich-rechtliche Aspekte. Zivilrechtliche Ansprüche können nicht mit einem Baurekurs verfolgt werden.
Hier finden Sie folgende Informationen zur Baubewilligung:
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.