Bauten ausserhalb von Bauzonen werden primär durch das Bundesgesetz über die Raumplanung geregelt (RPG). Das RPG normiert, dass bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen eine kantonale Behörde entscheidet, ob die Zonenkonformität gegeben ist oder ob eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann.
Im Kanton Zürich entscheidet über Baugesuche ausserhalb der Bauzonen in der Regel die Baudirektion, ausnahmsweise (bspw. sofern Wald betroffen ist) die Volkswirtschaftsdirektion.
Der Entscheid des Regierungsrates (bzw. einer seiner Direktionen) kann – mit Ausnahme weniger Fälle, wo der Regierungsrat als einzige Instanz entscheidet – ebenfalls mit Beschwerde an das kantonale Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
Der Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts kann mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten oder subsidiärer Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden, welches – unter Vorbehalt einer Verletzung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) – letztinstanzlich und endgültig entscheidet.