Allgemeines
Der Baurechtliche Entscheid, d.h. die Baubewilligung, kann berechtigte Interessen Dritter betreffen. Der Baurechtliche Entscheid kann zudem auch negativ ausfallen. In diesen Fällen können sich die Betroffenen gegen den Entscheid durch Ergreifen eines Rechtsmittels wehren. Im Kanton Zürich ist dies in erster Linie der Baurekurs.
Hier finden Sie folgende Informationen zum Baurekurs: