Die Möglichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen, ist befristet. Nachdem das Baugesuch deponiert wurde, macht die Gemeinde das Bauvorhaben öffentlich bekannt.
Wer einen Rekurs einlegen will, muss innert 20 Tagen ab Bekanntmachung des Vorhabens den baurechtlichen Entscheid beim zuständigen Gemeinwesen verlangen.
Wer den baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt. Ist dagegen das Begehren rechtzeitig angebracht worden, sind dem Gesuchsteller alle baurechtlichen Entscheide über das Vorhaben zuzustellen, solange keine neue Aussteckung und Bekanntmachung erfolgt ist.
Das Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheides kann jedermann verlangen. Die Legitimation wird erst im Rekursverfahren geprüft.