Sind die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt, kann eine Bewilligung unter Umständen mit Nebenbestimmungen (Bedingung, Auflage, Revers) verknüpft werden und trotzdem erteilt werden.
Bedingung
Wenn die Baubewilligung unter einer Bedingung erteilt wird, kann mit den Bauarbeiten erst nach Eintritt der Bedingung begonnen werden (z.B. Bedingung, dass das Grundstück erschlossen ist).
Auflage
Die Baubewilligung mit Auflage verpflichtet den Bauherrn zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen. Im Unterschied zur Bedingung kann bei einer Auflage umgehend mit den Bauarbeiten begonnen werden. Es besteht aber die Pflicht, den Auflagen nachzukommen, z.B. Bereitstellen eines Spielplatzes oder von Luftschutzräumen.
Revers
Der Revers hat eine eigentumsbeschränkende Funktion. Er wird entsprechend selten ausgesprochen. Durch einen Beseitigungsrevers wird der Bauherr verpflichtet, seine Baute auf eigene Kosten und ohne Entschädigung zu beseitigen, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Dies kann der Fall sein, wenn eine Baute innerhalb von Baulinien errichtet wird und nach einiger Zeit das für das Bauliniengebiet vorgesehene Gebiet verwirklicht wird (z.B. Strassenbau).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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