Begriff
Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverhältnisse (mit oder ohne Zeitlücken) nennt sich „Kettenarbeitsverträge“.
Aneinanderreihung mit sachlichem Grund
Die Aneinanderreihung von mehreren befristeten Arbeitsverträgen kann und muss einen sachlichen Grund haben wie zB
- Saisonniervertrag
- Aushilfsarbeit
- Bühnenbauanstellung
- Mitarbeiterwunsch
- Jobbender Mitarbeiter
- Mitarbeiter, der zwischen den Engagements trampt
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zu besonderen Arbeitsverträgen wie Aushilfsarbeit, Arbeit auf Abruf und Teilzeitarbeit finden Sie hier:
Aneinanderreihung ohne sachlichen Grund
Kettenarbeitsverträge können sich benachteiligend auswirken, wenn sie dazu verwendet werden, die Schutzbestimmungen unbefristeter Arbeitsverhältnisse zugunsten des Arbeitnehmers zu umgehen, wie
- Die Sperrfristen nach OR 336c
- die Lohnfortzahlungspflichten bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und Unfall, nach zB Zürcher Skala (OR 324a Abs. 2)
- eine Abgangsentschädigung (OR 339b Abs. 1).
Korrektur von illegalen Kettenarbeitsverträgen
Unzulässige Kettenarbeitsverträge werden in einen einheitlichen unbefristeten Arbeitsvertrag umgedeutet.
Judikatur
- BGer 4A_215/2019 + 4A_217/2019 vom 07.10.2019 (unzulässige Kettenarbeitsverträge)
Weiterführende Informationen
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