Will der Eigentümer eine Betreiberimmobilie fremdfinanzieren, gelten für ihn die allgemeinen Regeln der grundpfandgesicherten Fremdfinanzierung, mit folgenden Besonderheiten:
- Berücksichtigung der Drittverwendbarkeitsrisiken
- Betriebswirtschaftliche Rahmendaten
- Nutzungstyp
- Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Standortanalyse
- Konzeption von Grundstück und Baute(n)
- Mietvertrag und Nachträge mit dem Einzelnutzer (zB Hotelbetreiber)
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Einzelnutzers (zB Hotelbetreiber)
Weiterführende Informationen
» Allgemeine Informationen zur Finanzierung von Immobilien
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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