Unterlassen der Meldung oder nicht rechtzeitiges Melden von Tatsachen, die eine Änderung oder Ersetzung eines Ausweises oder einer Bewilligung erfordern
CHF 20
Überschreiten der vorgeschriebenen Frist für die obligatorische Abgaswartung
CHF
bis 1 Monat
40
um mehr als 1 Monat, aber nicht mehr als 3 Monate
100
um mehr als 3, aber nicht mehr als 6 Monate
200
Inverkehrbringen
CHF
eines Motorfahrzeugs mit einem mangelhaften Reifen
100
eines Anhängers mit einem mangelhaften Reifen
100
Nichtanbringen
CHF
der Geschwindigkeitstafel bei Verwendung eines Fahrzeugs mit Spikesreifen
20
des (der) vorgeschriebenen Kontrollschildes(er) ausser Händlerschilder
140
des Höchstgeschwindigkeitszeichens
20
Nicht vorschriftsgemässes Anbringen
CHF
der Geschwindigkeitstafel bei Verwendung eines Fahrzeugs mit Spikesreifen
20
der Kontrollschilder
60
Nichtentfernen der Geschwindigkeitstafel, obwohl keine Spikes verwendet werden
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