Die Unterstellung unter die obligatorische Unfallversicherung hängt allein von der Arbeitnehmerstellung ab. In Bezug auf die Mitarbeit des Ehegatten bestimmt die Unfallversicherungsverordnung (UVV), dass im Betrieb mitarbeitende Ehegatten ohne Barlohn und ohne AHV-pflichtige Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit sind.
Sie können sich jedoch zusammen mit dem selbständigen Ehegatten freiwillig der Unfallversicherung unterstellen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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