Begriff: Einfache Gesellschaft
Die einfache Gesellschaft ist die vertragliche Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften und Mitteln.
Synonyme
- Französisch: Société simple
- Italienisch: società semplice
- Englisch: Simple partnership
Legaldefinition (OR 530 Abs. 1)
„Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.“
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