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Einfache Gesellschaft

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Kein Handelsregistereintrag

Rechtsgebiet:
Einfache Gesellschaft
Stichworte:
EG, Einfache Gesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

Eine Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister ist nicht möglich. Entsprechend sind die Gesellschafter dazu weder berechtigt noch verpflichtet.

Annahme einer Kollektivgesellschaft (KLG)

Besteht die einfache Gesellschaft aus nur natürlichen Personen bewirkt eine trotzdem vorgenommene Handelsregisteranmeldung die Konversion in die Subsidiär-Rechtsform der Kollektivgesellschaft (KLG).

Umstrittene Ausweichvariante

Die Praxis sucht oft ihre Umwege, wenn der Gesetzgeber Beschränkungen anordnet:

  • Eintragung der einzelnen Gesellschafter der einfachen Gesellschaft ins HR
  • Vgl. auch BGE 79 I 179 ff.

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