Checkliste „Begründung einfache Gesellschaft“
Für die Redaktion des Gesellschaftsvertrages einer einfachen Gesellschaft sind folgende Punkte zu prüfen:
- Welche Personen verbinden sich?
- Welches ist der gemeinsame Zweck?
- Beitragsleistungen
- Wer setzt welche Kräfte ein?
- Wer bringt welche Mittel?
- Gewinn
- nach Gesetz (= nach Köpfen [vgl. OR xxx])
- nach der Summe der Beiträge jeden Gesellschafters?
- Anders verabredete Gewinnverteilung
- wenn nichts vereinbart, gilt die Gewinnbeteiligung [vgl. OR xxx]
- Verlust
- Nach (Gesetz (= nach Köpfen [vgl. OR xxx])
- Nach der Summe der Beiträge jeden Gesellschafters?
- Anders verabredete Verlustbeteiligung
- wenn nichts vereinbart, gilt die Gewinnbeteiligung [vgl. OR xxx]
- Gesellschafterbeschlüsse
- Teilnahmequorum
- Teilnahme aller Gesellschafter oder Teilnahme nicht aller Gesellschafter?
- Beschlussfassungs-Quorum (Mehrheitsbeschluss)
- Kopfstimmprinzip (nicht nach der Höhe der Beiträge oder Abstufung des Stimmrechts nach der Höhe der Beiträge?
- Beachtung der Unzulässigkeit von Mehrheitsbeschlüssen [vgl. OR 542 Abs. 2, OR 535 Abs. 3 und OR 535 Abs. 3]
- Teilnahmequorum
- Geschäftsführung
- alle Gesellschafter oder nur einer bzw. mehrere Gesellschafter?
- Einzelgeschäftsführungsbefugnis?
- Vetorecht der nicht geschäftsführenden Gesellschafter?
- Geschäftsführung durch Generalbevollmächtigten?
- Einsichtsrecht des von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafters
- Ausformulierung des Einsichtsrechts
- Treuepflicht
- Ausformulierung der genauen Treuepflichten?
- Vertretung
- Vertretung der einfachen Gesellschaft durch alle Gesellschafter, durch einzelne Gesellschafter oder durch Dritte?
- in eigenem Namen, aber auf Rechnung der Gesellschaft nach den Regeln der indirekten Stellvertretung oder im Namen der Gesellschaft oder sämtlicher Gesellschafter nach den Bestimmungen über die ordentliche Stellvertretung
- der geschäftsführende Gesellschafter im Bereiche seiner Vertretungsmacht tätig war [vgl. OR 32 Abs. 1];
- die übrigen Gesellschafter die Handlungen des geschäftsführenden Gesellschafters nachträglich genehmigen [vgl. OR 38 Abs. 1]
- durch einen Dritten als Generalbevollmächtigter aus Geschäftsführung ohne Auftrag?
- Haftung
- Gesellschafterwechsel
- Lebzeitiger Gesellschafterwechsel
- Nachfolge (Gesellschafterwechsel durch den Tod eines Gesellschafters)
- Fortsetzungsklausel
- Nachfolgeklausel
- Eintrittsklausel
- Abfindungsklausel
- Konversionsklausen
- Kapitalkontenklausel
- Auflösung
- Gesetzliche Auflösungsgründe
- Vertragliche Auflösungsgründe
- Zusätzliche Auflösungsgründe
- Liquidation
- Ausformulierung des Liquidationsvorgehens
- siehe CHECKLISTE „Liquidation einfache Gesellschaft“
- Schriftformvorbehalt
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Salvatorische Klausel
Checkliste „Liquidation einfache Gesellschaft“
- Auflösung (aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen)
- Liquidation
- Verkauf der Aktiven
- Tilgung der Schulden
- Ersatz von Auslagen und Verwendungen der Gesellschafter
- Rückerstattung der Einlagen an die Gesellschaften
- Verteilung von Gewinn bzw. Tragung des Verlusts
- nach Köpfen, sofern und soweit in einem Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde
- ev. nach einer im Liquidationsstadium geschlossenen Vereinbarung, die vom Gesellschaftsvertrag resp. vom Gesetz abweicht
- Regress, sofern und soweit ein Gläubiger einen Gesellschafter für eine höhere Forderung als er im Innenverhältnis zur Tragung verpflichtet ist.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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