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Einfache Gesellschaft

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Einfache Gesellschaft für Konkubinatsverhältnisse

Rechtsgebiet:
Einfache Gesellschaft
Stichworte:
EG, Einfache Gesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ob und inwieweit die Bestimmungen der einfachen Gesellschaft auf Konkubinate anzuwenden ist, wird bestimmt durch:

  • die gerichtliche Beurteilung
    • Pro einfache Gesellschaft
      • Einfache Gesellschaft differenzierend befürwortet (BGE 108 II 204 ff.)
      • Einfache Gesellschaft nach kritischer Prüfung befürwortet (SJZ 1984 Nr. 60 S. 358 f.)
      • Einfache Gesellschaft grundsätzlich befürwortet (SJZ 1973 Nr. 71 S. 109)
      • Einfache Gesellschaft generell befürwortet (SJZ 1996 172)
    • Contra einfache Gesellschaft
      • Anwendung der Regeln auf Konkubinat abgelehnt (SJZ 1979 Nr. 32 S. 132)
  • die Absicht der Unterstellung welcher Lebens- und Vermögensbereiche unter die Regeln der einfachen Gesellschaft
  • die Umstände des individuell konkreten Einzelfalls.

Weiterführende Informationen

  • MEIER-HAYOZ A., Die eheähnliche Gemeinschaft als einfache Gesellschaft, in: Festschrift Vischer, Zürich 1983, S. 577 ff.
  •  vgl. auch Konkubinat: Einfache Gesellschaft

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