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Einfache Gesellschaft

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FAZIT

Rechtsgebiet:
Einfache Gesellschaft
Stichworte:
EG, Einfache Gesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die einfache Gesellschaft ist die polyvalenteste Gesellschaftsform. 

Oft wird ihre Anwendbarkeit gar nicht erkannt. Sie ist Auffangform für allerlei gemeinsame Vorhaben, bei denen die Beteiligten nicht eine andere Gesellschafts- oder Rechtsform wählten.

Bezüglich der Rechte ist sie sehr beschränkt (Anknüpfung an der Person, Verfügung über Recht und Anteil bedarf in der Regel der Einstimmigkeit).

Ebenso sind die Pflichten hart (persönliche (Solidar-)Haftung, kein Entlastungsmöglichkeiten). Infolge der Personenbezogenheit bedürfen auch die Gesellschafterwechsel (Eintritt, Austritt, Nachfolge) der Zustimmung aller Gesellschafter, sei es im Gesellschaftervertrag, sei es anlässlich der konkreten Änderung im Personenbestand. Einzig bei den Beitragsverhältnis

Einzig Beitragsleistungen, Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie Geschäftsführung etc. sind mehr oder minder individualisierbar.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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