Verbreitung
Die Einzelfirma ist sehr verbreitet. – Jeder Einzelkaufmann, Händler, Berater oder Freelancer betreibt eine Einzelfirma. Auch Aenderungen im Personenbestand bei Personengesellschaften (einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft [KLG], Kommanditgesellschaft [KMG]) durch Ausscheiden aller Gesellschafter bis auf einen führen zur Anwendung der Regeln über die Einzelfirma.
Entstehungsgründe
Eine Einzelfirma kann entstehen:
- ursprünglich
- Einzelkaufmann startet mit seiner selbständigen Erwerbstätigkeit („Einzel-start-up“)
- nachträglich
- ursprüngliche Kollektivgesellschaft (KLG)
- Die Anzahl der Kollektivgesellschafter hat sich auf einen Gesellschafter reduziert
- ursprüngliche Kommanditgesellschaft (KMG)
- Bei einer KMG mit nur einem Komplementären (unbeschränkt haftenden Gesellschafter) sind die Kommanditäre ausgeschieden
- ursprüngliche Kollektivgesellschaft (KLG)
Verbreitet ist auch die Einzelfirma, bei der im Hintergrund eine sog. „stille Gesellschaft“ besteht. Die stille Gesellschaft ist eine reine „Innengesellschaft“, für die nach aussen der Einzelkaufmann als Hauptgesellschafter auftritt und aus der Geschäftstätigkeit berechtigt und verpflichtet wird; die Beiträge des Dritten, d.h. des stillen Gesellschafters, gehen gegen Anspruch auf einen Gewinnanteil ins Eigentum des Einzelkaufmanns über.
Weiterführende Informationen
» Kollektivgesellschaft
» Kommanditgesellschaft
» Einfache Gesellschaft
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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