Die einfache Gesellschaft (eG) ist die Vereinigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.
Überblick zur einfachen Gesellschaft (eG)
Allgemeines
- Begriffe und Abgrenzungen
- Merkmale
- Personenbezogenheit
- Fehlende Rechtspersönlichkeit
- Berechtigung der einzelnen Gesellschafter
- Gesamthandschaft
- Rechtsnatur
- Ziele des Gesetzgebers
- Motive
- Vorteile und Nachteile
Verbreitung
- Informationen zur Verbreitung
- mehr als man denkt
- vgl. auch die Exkurse / Anwendungsbereiche (unten)
Erscheinungsformen
- Informationen zu den Erscheinungsformen
- Nichtwirtschaftlicher Bereich:
- Einfache Gesellschaft als Subsidiärform
- Einfache Gesellschaft für Konkubinatsverhältnisse
- Wirtschaftlicher Bereich:
- Einfache Gesellschaft des Wirtschaftslebens
- Stille Gesellschaft
- Nichtwirtschaftlicher Bereich:
Gesellschafter
Innenverhältnis
- Informationen zum Innenverhältnis
- Beitragsleistungen
- Treuepflicht der Gesellschafter
- Geschäftsführung
- Anteil an Gewinn und Verlust
- Einsichtsrecht des von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafters
- Gesellschaftsbeschlüsse
Aussenverhältnis
- Informationen zum Aussenverhältnis
- Vertretung
- Haftung
Entstehung
- Informationen zur Entstehung
-
- Einigung über die Verbindung zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften und Mitteln
- Keine Firma
- Kein Gesellschaftssitz
- Kein Handelsregistereintrag
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit
Gesellschaftswechsel
- Gesellschafterwechsel
- Ausscheiden eines Gesellschafters
- Beitritt eines neuen Gesellschafters
- Disposition über Gesellschaftsanteil ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter
Nachfolge
- Informationen zur Nachfolge
- Fortsetzungsklausel
- Nachfolgeklausel
- Eintrittsklausel
- Abfindungsklausel
Beendigung
- Informationen zur Beendigung
- Auflösung
- Liquidation
Steuern
Exkurse / Anwendungsbereiche
Downloads und weiterführende Informationen
Überblick der Gesellschaftsformen
Personengesellschaften
- Einfache Gesellschaft
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
Kapitalgesellschaften
Bei den Personengesellschaften, so auch bei der einfachen Gesellschaft, überwiegt typischerweise die persönliche Leistung und die unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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