Die einfache Gesellschaft (eG) ist die Vereinigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.
Überblick zur einfachen Gesellschaft (eG)
Allgemeines
- Begriffe und Abgrenzungen
- Merkmale
- Personenbezogenheit
- Fehlende Rechtspersönlichkeit
- Berechtigung der einzelnen Gesellschafter
- Gesamthandschaft
- Rechtsnatur
- Ziele des Gesetzgebers
- Motive
- Vorteile und Nachteile
Verbreitung
- Informationen zur Verbreitung
- mehr als man denkt
- vgl. auch die Exkurse / Anwendungsbereiche (unten)
Erscheinungsformen
- Informationen zu den Erscheinungsformen
- Nichtwirtschaftlicher Bereich:
- Einfache Gesellschaft als Subsidiärform
- Einfache Gesellschaft für Konkubinatsverhältnisse
- Wirtschaftlicher Bereich:
- Einfache Gesellschaft des Wirtschaftslebens
- Stille Gesellschaft
- Nichtwirtschaftlicher Bereich:
Gesellschafter
Innenverhältnis
- Informationen zum Innenverhältnis
- Beitragsleistungen
- Treuepflicht der Gesellschafter
- Geschäftsführung
- Anteil an Gewinn und Verlust
- Einsichtsrecht des von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafters
- Gesellschaftsbeschlüsse
Aussenverhältnis
- Informationen zum Aussenverhältnis
- Vertretung
- Haftung
Entstehung
- Informationen zur Entstehung
-
- Einigung über die Verbindung zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften und Mitteln
- Keine Firma
- Kein Gesellschaftssitz
- Kein Handelsregistereintrag
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit
Gesellschaftswechsel
- Gesellschafterwechsel
- Ausscheiden eines Gesellschafters
- Beitritt eines neuen Gesellschafters
- Disposition über Gesellschaftsanteil ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter
Nachfolge
- Informationen zur Nachfolge
- Fortsetzungsklausel
- Nachfolgeklausel
- Eintrittsklausel
- Abfindungsklausel
Beendigung
- Informationen zur Beendigung
- Auflösung
- Liquidation
Steuern
Exkurse / Anwendungsbereiche
Downloads und weiterführende Informationen
Überblick der Gesellschaftsformen
Personengesellschaften
- Einfache Gesellschaft
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
Kapitalgesellschaften
Bei den Personengesellschaften, so auch bei der einfachen Gesellschaft, überwiegt typischerweise die persönliche Leistung und die unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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