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Einzelfirma / Einzelunternehmen / Einzelkaufmann

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Freelancer-Tätigkeit

Rechtsgebiet:
Einzelfirma / Einzelunternehmen / Einzelkaufmann
Stichworte:
Einzelfirma, Einzelkaufmann, Einzelunternehmen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es gibt auch Einzelfirmisten, die nur für wenige Auftraggeber tätig sind, zB für den früheren Arbeitgeber. Sie sind mangels breiteren Kundenportfolios als sog. Freelancer (freie Mitarbeiter) tätig. Dies kann zu rechtlichen, namentlich sozialversicherungsrechtlichen, Problemen führen.

Näheres dazu unter: » Freier Mitarbeiter / Freelancer

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