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Einzelfirma / Einzelunternehmen / Einzelkaufmann

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Zivilprozessrecht

Rechtsgebiet:
Einzelfirma / Einzelunternehmen / Einzelkaufmann
Stichworte:
Einzelfirma, Einzelkaufmann, Einzelunternehmen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Partei- und Prozessfähigkeit

Das Einzelunternehmen alleine ist nicht partei- und prozessfähig. Partei- und Prozessfähig ist immer nur die natürliche Person des Einzelunternehmers. Der Einzelunternehmer als natürliche Person ist daher Kläger oder Beklagter.

Örtliche Zuständigkeit

Vorbehältlich Gesetzesausnahme oder Gerichtsstandvereinbarung gilt immer der Wohnsitz des Einzelunternehmers als Gerichtsstand.

Sachliche Zuständigkeit

Für die sachliche Zuständigkeit gelten grundsätzlich die Regeln der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272) und die Bestimmungen der kantonalen Gerichtsorganisationsgesetze (GOG).

In Kantonen, die ein Handelsgericht kennen, kann der Einzelunternehmer dann vor Handelsgericht klagen oder beklagt werden, wenn tatsächlich eine handelsrechtliche Streitigkeit im Sinne von ZPO 6 Abs. 2 vorliegt.

Vgl. ferner Sachliche Zuständigkeit 

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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