Rechtsgrundlagen
Die Arbeitssicherheit (Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz) sind legiferiert in:
- Arbeitsgesetz (ArG)
- Verordnungen zum Arbeitsgesetz (ArGV 1 bis 5)
- Unfallversicherungsgesetz (UVG)
- Bauarbeitenverordnung (BauAV)
Arbeitsgesetz und seine Verordnungen
- Regelungsgegenstand
- Das Arbeitsgesetz (ArG) regelt
- den allgemeinen Gesundheitsschutz
- die Plangenehmigung
- die Arbeitszeiten
- den Sonderschutz von Jugendlichen und von schwangeren und stillenden Frauen
- Ausnahme
- ohne Berufskrankheitenprophylaxe
- Das Arbeitsgesetz (ArG) regelt
- Vollzug / Kontrolle
- Kantonale Arbeitsinspektorate
- SECO
Unfallversicherungsgesetz
- Regelungsgegenstand
- Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) regelt
- die Unfallversicherung
- die Arbeitssicherheit
- Berufsunfallverhütung
- Berufskrankheitenverhütung
- Vollzug / Kontrolle
- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva)
- Kantone
- Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) regelt
Bauarbeitenverordnung (BauAV)
Auf Baustellen ist eine erhöhte Gesundheitsschutz-Aufmerksamkeit gefordert.
Die einzelnen Informationen finden Sie unter:
- Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten | admin.ch
- Informationen zur Bauarbeitenverordnung (BauAV) | suva.ch
Weiterführende Informationen
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