Das Entsendegesetz verpflichtet den ausländischen Arbeitgeber, der seine Arbeitnehmer in die Schweiz entsendet, einzuhalten:
- die Arbeits- und Lohnbedingungen
- minimale Entlöhnung
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Mindestdauer der Ferien
- Arbeitssicherheit
- Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen
- Nichtdiskriminierung, insbesondere Gleichbehandlung von Frau und Mann
- die entsprechenden Erlasse
- Bundesgesetze
- Verordnungen des Bundesrates
- allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV)
- Normalarbeitsverträge (NAV)
- die Respektierung der orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne in Branchen oder Berufen ohne zwingende Mindestlöhne
Die Tripartiten Kommissionen (TPK) haben den Arbeitsmarkt dahingehend zu beobachten.