LAWINFO

Entsendungen

QR Code

Online-Meldeverfahren / „Kunden“-Registrierung

Rechtsgebiet:
Entsendungen
Stichworte:
Entsendungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Regelmässige Arbeitnehmer-Entsendung in die Schweiz
    • Nutzen Sie für die Meldung der einzelnen Einsätze das Online-Meldeverfahren
  • Online-Meldeverfahren
    • Registrieren Sie sich im Meldetool als „Kunde“
    • So können Sie sich nach der (Anfangs-)Registrierung nur noch einloggen, für
      • Meldung
      • Daten-Bearbeitung
      • usw.
    • Link zu Online-Registrierung

Weiterführende Informationen

  • MWST-Hinweis
    • Führen Sie in der Schweiz für mehr als CHF 100‘000 p.a. Arbeiten aus, sind Sie MWST-pflichtig
    • Mehrwertsteuer (MWST)
  • Registrierung ausländischer EU-25-Arbeitnehmer mit Kurzfristeinsätzen durch schweizerische Arbeitgeber
    • Auch schweizerischen Arbeitgebern ist die Online-Meldung zu empfehlen, wenn sie ausländische Arbeitskräfte (aus der EU-25) für kurzfristige Einsätze bis zu 3 Monaten in der Schweiz anstellen

Weiterführende Links:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.