Definition
- Pausen = Arbeitsunterbrechungen zur Erholung, Ernährung und Freizeit, wobei der Arbeitsort dazu verlassen werden darf
Quantitativ
- mehr als 5,5 Std. Arbeitszeit
- ¼ Std. Pause
- mehr als 7 Std.
- ½ Std. Pause
- mehr als 9 Std.
- 1 Std. Pause
Zeitpunkt der Pausengewährung
- Mitte der Arbeitszeit
Pausenzeitenaufteilung
- Pausen von 1 Std. und mehr dürfen aufgeteilt werden
Pause Mitte der Arbeitszeit
- Die Hauptpause um die Mitte der Arbeitszeit hat mindestens 1/2 Std. dauern.
Zeiterfassungspflicht
- Gegenstände
- Es besteht eine Zeiterfassungspflicht für
- Arbeitszeit
- Ruhezeit
- Pausen
- Es besteht eine Zeiterfassungspflicht für
- Datenerfassung
- Tägliche Datenerfassung, die der Arbeitgeber durch die Arbeitnehmer zu veranlassen hat
- Arbeitsbeginn
- Arbeitsende
- Uhrzeit
- Dauer der Pausen von ½ Stunde oder länger
- Tägliche Datenerfassung, die der Arbeitgeber durch die Arbeitnehmer zu veranlassen hat
- Dokumentierungs- und Aufbewahrungspflicht
- 5 Jahre
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