Definition
- Pausen = Arbeitsunterbrechungen zur Erholung, Ernährung und Freizeit, wobei der Arbeitsort dazu verlassen werden darf
Quantitativ
- mehr als 5,5 Std. Arbeitszeit
- ¼ Std. Pause
- mehr als 7 Std.
- ½ Std. Pause
- mehr als 9 Std.
- 1 Std. Pause
Zeitpunkt der Pausengewährung
- Mitte der Arbeitszeit
Pausenzeitenaufteilung
- Pausen von 1 Std. und mehr dürfen aufgeteilt werden
Pause Mitte der Arbeitszeit
- Die Hauptpause um die Mitte der Arbeitszeit hat mindestens 1/2 Std. dauern.
Zeiterfassungspflicht
- Gegenstände
- Es besteht eine Zeiterfassungspflicht für
- Arbeitszeit
- Ruhezeit
- Pausen
- Es besteht eine Zeiterfassungspflicht für
- Datenerfassung
- Tägliche Datenerfassung, die der Arbeitgeber durch die Arbeitnehmer zu veranlassen hat
- Arbeitsbeginn
- Arbeitsende
- Uhrzeit
- Dauer der Pausen von ½ Stunde oder länger
- Tägliche Datenerfassung, die der Arbeitgeber durch die Arbeitnehmer zu veranlassen hat
- Dokumentierungs- und Aufbewahrungspflicht
- 5 Jahre
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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