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Pausen und Zeiterfassung

Rechtsgebiet:
Entsendungen
Stichworte:
Entsendungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Pausen =   Arbeitsunterbrechungen zur Erholung, Ernährung und Freizeit, wobei der Arbeitsort dazu verlassen werden darf

Quantitativ

  • mehr als 5,5 Std. Arbeitszeit
    • ¼ Std. Pause
  • mehr als 7 Std.
    • ½ Std. Pause
  • mehr als 9 Std.
    • 1 Std. Pause

Zeitpunkt der Pausengewährung

  • Mitte der Arbeitszeit

Pausenzeitenaufteilung

  • Pausen von 1 Std. und mehr dürfen aufgeteilt werden

Pause Mitte der Arbeitszeit

  • Die Hauptpause um die Mitte der Arbeitszeit hat mindestens 1/2 Std. dauern.

Zeiterfassungspflicht

  • Gegenstände
    • Es besteht eine Zeiterfassungspflicht für
      • Arbeitszeit
      • Ruhezeit
      • Pausen
  • Datenerfassung
    • Tägliche Datenerfassung, die der Arbeitgeber durch die Arbeitnehmer zu veranlassen hat
      • Arbeitsbeginn
      • Arbeitsende
      • Uhrzeit
      • Dauer der Pausen von ½ Stunde oder länger
  • Dokumentierungs- und Aufbewahrungspflicht
    • 5 Jahre
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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