Bewilligungsfreiheit
- Tages- und Abendarbeit
Mit Einverständnis des Arbeitnehmers
- Vor- oder Nachverschiebung der betrieblichen Tages- und Abendzeitraum (6 Uhr bis 23 Uhr; 17 Std.)
- um bis zu 1 Std.
Zeitspanne für Arbeitsausführung
- Tages- und Abendarbeit des Arbeitnehmers (mit Einschluss der Pausen) (maximal 12,5 Std. effektive Arbeit)
- innerhalb von 14 Std.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.