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Überzeit

Rechtsgebiet:
Entsendungen
Stichworte:
Entsendungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Überzeit    =   Arbeitszeit, die über die Höchstarbeitszeit hinaus geleistet wird (Begriff des Arbeitsgesetzes)

Quantitativ

  • für bestimmte Arbeitnehmer
    • industriellen Betrieben
    • Büropersonal
    • Technische
    • andere Angestellte
    • Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels
      • grundsätzlich 45 Stunden Höchstarbeitszeit pro Woche
  • für übrige Arbeitnehmer
    • für die übrigen Arbeitnehmer
      • 50 Stunden Höchstarbeitszeit pro Woche

Höchstarbeitszeit

  • Die Höchstarbeitszeit darf nur in Ausnahmefällen in einem bestimmten Rahmen überschritten werden

Ausgleich durch Freizeit oder Entschädigung

  • Die Überzeitarbeit ist – wie die Überstundenarbeit –
    • entweder – Einverständnis beider Parteien vorausgesetzt – durch Freizeit gleicher Dauer auszugleichen
    • oder durch Lohn mit 25 % Zuschlag zu entschädigen

Rechtsnatur

  • Die Überzeit-Lohnregelung ist – im Gegensatz zur Überstundenregelung – zwingend
  • Der Arbeitnehmer verfügt über einen entsprechenden Anspruch gegen den Arbeitgeber 
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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