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Entsendungen

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Erstunternehmerhaftung

Rechtsgebiet:
Entsendungen
Stichworte:
Entsendungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Werden von schweizerischen Erstunternehmern (Totalunternehmer (TU), Generalunternehmer (GU) oder Hauptunternehmer) ausländische Subunternehmer für Arbeiten in der Schweiz eingesetzt, muss der Erstunternehmer diese ausländischen Subunternehmer vertraglich verpflichten, das Entsendegesetz (EntsG) einzuhalten (EntsG 5).

Besteht keine solche Verpflichtung zur Einhaltung des Entsendegesetzes und verstösst der ausländische Subunternehmer gegen das Entsendegesetz, so kann der Erstunternehmer für dessen Verstösse belangt werden (sog. „Erstunternehmerhaftung“):

Regelmässige Arbeitsplatzkontrollen durch die Vollzugs- bzw. Kontrollorgane sollen für die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen sorgen.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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