Selbstständigerwerbende Dienstleister, die keiner Bewilligungspflicht unterstehen, bzw. Staatsangehörige der EU-25 / EFTA-Staaten, die während insgesamt maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr in der Schweiz tätig sind, unterstehen der Meldepflicht:
- Online-Meldung unter Verwendung des Formulars für selbständige Dienstleistungserbringer
- Online Meldeverfahren | meweb.admin.ch
Dieses Meldeverfahren kommt in den sogenannten allgemeinen Branchen auch zur Anwendung für selbstständige Dienstleistungserbringer aus
- Bulgarien
- Rumänien
Dienstleistungserbringer aus Bulgarien und Rumänien müssen wie Angehörige der EU-25/EFTA für das Meldeverfahren die Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) beachten.
Anmeldung vom ersten Tag an
Eine Anmeldung vom ersten Tag an muss in folgenden Bereichen erfolgen:
- Bauhaupt- und Baunebengewerbe
- Garten- und Landschaftsbau
- Hotellerie/Gastgewerbe
- Reinigung im Haushalt
- Reisendengewerbe
- Erotikgewerbe
Bewilligungspflicht für Dienstleister aus Bulgarien und Rumänien
Eine Bewilligungspflicht besteht für selbstständig Erwerbstätige aus Bulgarien und Rumänien in einer der vier speziellen Branchen:
- Bauhaupt- und Baunebengewerbe
- Gartenbau
- industrielle Reinigung
- Bewachungs- und Sicherheitsdienst
Keine Anwendung der Mindestlohnpflicht
Für selbstständig Erwerbstätige gelten die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen nicht.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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