Einleitung
In Entsendungspraxis sind nach Art bzw. Dauer folgende Erscheinungsformen anzutreffen:
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers, den Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden, ist nicht ausreichend; es bedarf vielmehr der Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters.
Die weiteren Einzelheiten finden Sie nachfolgend.
Abordnung / klassische Entsendung
Die Abordnung eines Mitarbeiters weist folgende Charakteristika auf:
- Dauer
- Kurzer, nur wenige Monate dauernder Auslandeinsatz
- Lebensmittelpunkt
- Lebensmittelpunkt des Mitarbeiters bleibt im Heimatland
- Verhältnisse zum Mitarbeiter
- Mitarbeiter
- = Entsandter
- Arbeitgeber
- Entsendendes Unternehmen (ausschliesslich)
- Verträge
- Arbeitsvertrag
- Fortbestand des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsvertrag) zum Mitarbeiter im Heimatland
- Arbeitsvertrag
- Entsendungsvereinbarung (Assignment Agreement oder letter of Assignment)
- oft zeitlich befristet auf die Abordnungsdauer
- Inhalt, v.a.
- Tätigkeitsbereich
- Aufgabenbeschreibung
- Funktion / Vorgesetzter
- Lohn und Sonderzahlungen
- Fringe Benefits
- Reisespesen / Heimfahrtskosten
- Ersatz der Kosten eines zusätzlichen Haushaltes
- Ersatz der Kosten eines zusätzlichen Versicherungsschutzes
- Bestätigung, dass mit dem Gastbetrieb kein Arbeitsverhältnis bestehe
- Siehe auch
- Anmerkung
- Der Mitarbeiter steht in keinem Vertragsverhältnis zum Gastunternehmen
- Für die während der Entsendungsdauer auszuführenden Tätigkeiten und für die Bereitstellung des Arbeitsplatzes sind in einem Intercompany Agreement zu regeln (siehe hernach)
- Mitarbeiter
- Verhältnisse von Heimatunternehmen und Gastunternehmen
- Intercompany Agreement
Der ursprüngliche Arbeitsvertrag und die nachträgliche Entsendungsvereinbarung bilden in der Folge eine vertragliche Einheit.
Tipp
- Zur Vermeidung von Widersprüchen und Koordinationspflichten in der Entsendungsvereinbarung bestätigen lassen, dass mit dem Gastbetrieb kein Arbeitsvertrag eingegangen werde
Delegation / längerfristiger Transfer
Die Delegation eines Mitarbeiters charakterisiert sich durch folgende Aspekte:
- Dauer
- Mittelfristiger, zwischen ein bis fünf Jahre dauernder Auslandeinsatz
- = wesentlicher Unterschied gegenüber Abordnung
- Lebensmittelpunkt
- Verlagerung des Lebensmittelpunkt an den Einsatzort, d.h. ins Gastland
- Verhältnisse zum Mitarbeiter
- Mitarbeiter
- = Entsandter
- Arbeitgeber
- Entsendendes Unternehmen (ausschliesslich)
- Verträge
- Arbeitsvertrag
- Fortbestand des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsvertrag) zum Mitarbeiter im Heimatland
- Arbeitsvertrag
- Entsendungsvereinbarung (Assignment Agreement oder letter of Assignment)
- oft zeitlich befristet auf die Abordnungsdauer
- Inhalt, v.a.
- Tätigkeitsbereich
- Aufgabenbeschreibung
- Funktion / Vorgesetzter
- Lohn und Sonderzahlungen
- Fringe Benefits
- Reisespesen / Heimfahrtskosten
- Ersatz der Kosten eines zusätzlichen Haushaltes
- Ersatz der Kosten eines zusätzlichen Versicherungsschutzes
- Bestätigung, dass mit dem Gastbetrieb kein Arbeitsverhältnis bestehe
- Siehe auch
- Anmerkung
- Der Mitarbeiter steht in keinem Vertragsverhältnis zum Gastunternehmen
- Für die während der Entsendungsdauer auszuführenden Tätigkeiten und für die Bereitstellung des Arbeitsplatzes sind in einem Intercompany Agreement zu regeln (siehe hernach)
- Mitarbeiter
- Verhältnisse von Heimatunternehmen und Gastunternehmen
- Intercompany Agreement
- Siehe ENTSENDUNG + INTERCOMPANY-AGREEMENT/li>
- Intercompany Agreement
Der ursprüngliche Arbeitsvertrag und die nachträgliche Entsendungsvereinbarung bilden in der Folge eine vertragliche Einheit.
Tipps
- Zur Vermeidung von Widersprüchen und Koordinationspflichten in der Entsendungsvereinbarung bestätigen lassen, dass mit dem Gastbetrieb kein Arbeitsvertrag eingegangen werde
- Prüfung für die Mitarbeiterrückkehr, ob bei längerer Entsendungsabwesenheit infolge von Konditionenänderungen während der Gastlandtätigkeit der Heimat-Arbeitsvertrag anzupassen bzw. zu aktualisieren ist
- Prüfung bei vorzeitiger Mitarbeiterrückberufung, was im Regelwerk zu aktualisieren bzw. anzupassen ist
Versetzung / befristeter Transfer
Die Versetzung bestimmt sich aufgrund folgender Kautelen:
- Dauer
- Mittelfristiger, zwischen ein bis fünf Jahre dauernder Auslandeinsatz
- = mit Delegation vergleichbare Dauer
- Lebensmittelpunkt
- Verlagerung des Lebensmittelpunkt an den Einsatzort, d.h. ins Gastland
- Duales Arbeitsverhältnis
- Begründung des Arbeitsverhältnisses mit der Gesellschaft, bei der im Gastland eingesetzt wird
- Ausländische Gesellschaft (hier: schweizerische) wird – nebst des Unternehmens im Heimatland – Arbeitgeber
- Arbeitsvertrag mit Gesellschaft im Gastland
- Berücksichtigung des Rechts und der Gepflogenheiten im Gastland
- Berücksichtigung der Versetzungs-Besonderheiten, unabhängig von ursprünglichen Gleichbehandlungsaspekten des entsandten Mitarbeiters im Verhältnis zum Stammhauspersonal
- Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertag mit Stammhausgesellschaft (Entsendungsvereinbarung)
- Abrede des Ruhens des ursprünglichen Arbeitsvertrages (Suspendierung)
- = wesentliches Merkmal des befristeten Transfers
- Bestimmungen zur Rückkehr des entsandten Mitarbeiters ins Stammhaus
- Fortsetzung eines Schattengehalts
- Fortsetzung der Äufnung der beruflichen Vorsorge
- etc.
- Abrede des Ruhens des ursprünglichen Arbeitsvertrages (Suspendierung)
Übertritt / dauernder Transfer
Der Übertritt manifestiert sich durch folgende Eckdaten:
- Dauer
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Stammhaus
- Aufnahme eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mit der Gesellschaft im Gastland (Zielland)
- = Stellenwechsel im gleichen Konzern oder Konglomerat
- Lebensmittelpunkt
- Lebensmittelpunkt am Einsatzort im Gastland
- Arbeitsverhältnis mit Stammhausgesellschaft
- Aufhebungsvereinbarung, da keine Rückkehr des Mitarbeiters ins Stammland und keine Wiederaufnahme der Beschäftigung beim Stammland-Arbeitgeber
- Arbeitsvertrag mit Gesellschaft im Gastland
- (neuer) Arbeitsvertrag zwischen entsandtem, übertretendem Arbeitnehmer und der Stammhausgesellschaft
- Inhalt
- Alle Elemente eines Arbeitsvertrages