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Entsendungen

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Erscheinungsformen

Rechtsgebiet:
Entsendungen
Stichworte:
Entsendungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

In Entsendungspraxis sind nach Art bzw. Dauer folgende Erscheinungsformen anzutreffen:

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers, den Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden, ist nicht ausreichend; es bedarf vielmehr der Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters.

Die weiteren Einzelheiten finden Sie nachfolgend.

Abordnung / klassische Entsendung

Die Abordnung eines Mitarbeiters weist folgende Charakteristika auf:

  • Dauer
    • Kurzer, nur wenige Monate dauernder Auslandeinsatz
  • Lebensmittelpunkt
    • Lebensmittelpunkt des Mitarbeiters bleibt im Heimatland
  • Verhältnisse zum Mitarbeiter
    • Mitarbeiter
      • =   Entsandter
    • Arbeitgeber
      • Entsendendes Unternehmen (ausschliesslich)
    • Verträge
      • Arbeitsvertrag
        • Fortbestand des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsvertrag) zum Mitarbeiter im Heimatland
    • Entsendungsvereinbarung (Assignment Agreement oder letter of Assignment)
      • oft zeitlich befristet auf die Abordnungsdauer
      • Inhalt, v.a.
        • Tätigkeitsbereich
        • Aufgabenbeschreibung
        • Funktion / Vorgesetzter
        • Lohn und Sonderzahlungen
        • Fringe Benefits
        • Reisespesen / Heimfahrtskosten
        • Ersatz der Kosten eines zusätzlichen Haushaltes
        • Ersatz der Kosten eines zusätzlichen Versicherungsschutzes
        • Bestätigung, dass mit dem Gastbetrieb kein Arbeitsverhältnis bestehe
      • Siehe auch
    • Anmerkung
      • Der Mitarbeiter steht in keinem Vertragsverhältnis zum Gastunternehmen
      • Für die während der Entsendungsdauer auszuführenden Tätigkeiten und für die Bereitstellung des Arbeitsplatzes sind in einem Intercompany Agreement zu regeln (siehe hernach)
  • Verhältnisse von Heimatunternehmen und Gastunternehmen

Der ursprüngliche Arbeitsvertrag und die nachträgliche Entsendungsvereinbarung bilden in der Folge eine vertragliche Einheit.

Tipp

  • Zur Vermeidung von Widersprüchen und Koordinationspflichten in der Entsendungsvereinbarung bestätigen lassen, dass mit dem Gastbetrieb kein Arbeitsvertrag eingegangen werde

Delegation / längerfristiger Transfer

Die Delegation eines Mitarbeiters charakterisiert sich durch folgende Aspekte:

  • Dauer
    • Mittelfristiger, zwischen ein bis fünf Jahre dauernder Auslandeinsatz
    • =   wesentlicher Unterschied gegenüber Abordnung
  • Lebensmittelpunkt
    • Verlagerung des Lebensmittelpunkt an den Einsatzort, d.h. ins Gastland
  • Verhältnisse zum Mitarbeiter
    • Mitarbeiter
      • =   Entsandter
    • Arbeitgeber
      • Entsendendes Unternehmen (ausschliesslich)
    • Verträge
      • Arbeitsvertrag
        • Fortbestand des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsvertrag) zum Mitarbeiter im Heimatland
    • Entsendungsvereinbarung (Assignment Agreement oder letter of Assignment)
      • oft zeitlich befristet auf die Abordnungsdauer
      • Inhalt, v.a.
        • Tätigkeitsbereich
        • Aufgabenbeschreibung
        • Funktion / Vorgesetzter
        • Lohn und Sonderzahlungen
        • Fringe Benefits
        • Reisespesen / Heimfahrtskosten
        • Ersatz der Kosten eines zusätzlichen Haushaltes
        • Ersatz der Kosten eines zusätzlichen Versicherungsschutzes
        • Bestätigung, dass mit dem Gastbetrieb kein Arbeitsverhältnis bestehe
      • Siehe auch
    • Anmerkung
      • Der Mitarbeiter steht in keinem Vertragsverhältnis zum Gastunternehmen
      • Für die während der Entsendungsdauer auszuführenden Tätigkeiten und für die Bereitstellung des Arbeitsplatzes sind in einem Intercompany Agreement zu regeln (siehe hernach)
  • Verhältnisse von Heimatunternehmen und Gastunternehmen

Der ursprüngliche Arbeitsvertrag und die nachträgliche Entsendungsvereinbarung bilden in der Folge eine vertragliche Einheit.

Tipps

  • Zur Vermeidung von Widersprüchen und Koordinationspflichten in der Entsendungsvereinbarung bestätigen lassen, dass mit dem Gastbetrieb kein Arbeitsvertrag eingegangen werde
  • Prüfung für die Mitarbeiterrückkehr, ob bei längerer Entsendungsabwesenheit infolge von Konditionenänderungen während der Gastlandtätigkeit der Heimat-Arbeitsvertrag anzupassen bzw. zu aktualisieren ist
  • Prüfung bei vorzeitiger Mitarbeiterrückberufung, was im Regelwerk zu aktualisieren bzw. anzupassen ist

Versetzung / befristeter Transfer

Die Versetzung bestimmt sich aufgrund folgender Kautelen:

  • Dauer
    • Mittelfristiger, zwischen ein bis fünf Jahre dauernder Auslandeinsatz
    • =   mit Delegation vergleichbare Dauer
  • Lebensmittelpunkt
    • Verlagerung des Lebensmittelpunkt an den Einsatzort, d.h. ins Gastland
  • Duales Arbeitsverhältnis
    • Begründung des Arbeitsverhältnisses mit der Gesellschaft, bei der im Gastland eingesetzt wird
    • Ausländische Gesellschaft (hier: schweizerische) wird – nebst des Unternehmens im Heimatland – Arbeitgeber
  • Arbeitsvertrag mit Gesellschaft im Gastland
    • Berücksichtigung des Rechts und der Gepflogenheiten im Gastland
    • Berücksichtigung der Versetzungs-Besonderheiten, unabhängig von ursprünglichen Gleichbehandlungsaspekten des entsandten Mitarbeiters im Verhältnis zum Stammhauspersonal
  • Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertag mit Stammhausgesellschaft (Entsendungsvereinbarung)
    • Abrede des Ruhens des ursprünglichen Arbeitsvertrages (Suspendierung)
      • =   wesentliches Merkmal des befristeten Transfers
    • Bestimmungen zur Rückkehr des entsandten Mitarbeiters ins Stammhaus
    • Fortsetzung eines Schattengehalts
    • Fortsetzung der Äufnung der beruflichen Vorsorge
    • etc.

Übertritt / dauernder Transfer

Der Übertritt manifestiert sich durch folgende Eckdaten:

  • Dauer
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Stammhaus
    • Aufnahme eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mit der Gesellschaft im Gastland (Zielland)
    • =   Stellenwechsel im gleichen Konzern oder Konglomerat
  • Lebensmittelpunkt
    • Lebensmittelpunkt am Einsatzort im Gastland
  • Arbeitsverhältnis mit Stammhausgesellschaft
    • Aufhebungsvereinbarung, da keine Rückkehr des Mitarbeiters ins Stammland und keine Wiederaufnahme der Beschäftigung beim Stammland-Arbeitgeber
  • Arbeitsvertrag mit Gesellschaft im Gastland
    • (neuer) Arbeitsvertrag zwischen entsandtem, übertretendem Arbeitnehmer und der Stammhausgesellschaft
    • Inhalt
      • Alle Elemente eines Arbeitsvertrages

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