Die Unterschiede der Erbschaftsklage (Gesamtklage) im Verhältnis zur Singularklage lassen sich wie folgt gegenüberstellen:
Unterschiede Erbschaftsklage / Singularklage | ||
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Gegenstand |
Erbschaftsklage
|
Singularklage
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Geltendmachung |
Bessere Erbberechtigung |
Geerbte Rechtstitel, einzeln, wie
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Durchsetzungsprinzip |
Ja |
Nein |
Gerichtsstand |
Einheitlich |
Nicht einheitlich / Gerichtsstand des jeweiligen Rechtstitels bzw. gemäss Gerichtsstandsvereinbarung |
Sicherungsmassregeln |
Nach ZGB 598 Abs. 2 und ZPO |
Nur nach ZPO |
Ersitzung |
Ersitzung ausgeschlossen (ZGB 599 Abs. 2) |
Ersitzung von beweglichen Erbschaftssachen gemäss ZGB 661 bzw. ZGB 728 |
Verjährung |
Gutgläubiger Besitzer:
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Nicht einheitlich |
Bösgläubiger Besitzer
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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