Der Erbvorbezugsvertrag kommt trotz fehlender Gegenleistung des Präsumptiverben nur durch gegenseitige übereinstimmende Willenserklärung zustande; er ist aber kein synallagmatischer Vertrag.
Voraussetzungen des Erbvorbezugvertrages
Für den Vertragsschluss wird vorausgesetzt:
- formgültige Erbvorbezugsofferte des zukünftigen Erblassers
- Offerten-Kenntnis und Annahmewille des Präsumtiverben, auch stillschweigend
- Konsens
Besondere Parteistellungen
Analog Schenkungsrecht sind folgende Dispositionsbeschränkungen zu beachten:
- Entmündigung des Schenkers wegen Verschwendung
- Anfechtungsmöglichkeit der Vormundschaftsbehörde (OR 240 Abs. 3)
- Schenkungsverbot bei Mündelvermögen (OR 408 / OR 240 Abs. 2)
- Reduzierte Handlungsfähigkeit beim Beschenkten (vgl. OR 241 Abs. 1)
OR Art. 240
B. Persönliche Fähigkeit
I. Des Schenkers
1 Wer handlungsfähig ist, kann über sein Vermögen schenkungsweise verfügen, soweit nicht das eheliche Güterrecht oder das Erbrecht ihm Schranken auferlegen.
2 Aus dem Vermögen eines Handlungsunfähigen kann eine Schenkung nur unter Vorbehalt der Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter, sowie unter Beobachtung der Vorschriften des Vormundschaftsrechtes gemacht werden.
3 Eine Schenkung kann auf Klage der Vormundschaftsbehörde für ungültig erklärt werden, wenn der Schenker wegen Verschwendung entmündigt wird und das Entmündigungsverfahren gegen ihn innerhalb eines Jahres seit der Schenkung eröffnet worden ist.
OR Art. 241
II. Des Beschenkten
1 Eine Schenkung entgegennehmen und rechtsgültig erwerben kann auch ein Handlungsunfähiger, wenn er urteilsfähig ist.
2 Die Schenkung ist jedoch nicht erworben oder wird aufgehoben, wenn der gesetzliche Vertreter deren Annahme untersagt oder die Rückleistung anordnet.
OR Art. 408
B. Kreditauftrag
I. Begriff und Form
1 Hat jemand den Auftrag erhalten und angenommen, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, jedoch unter Verantwortlichkeit des Auftraggebers, einem Dritten Kredit zu eröffnen oder zu erneuern, so haftet der Auftraggeber wie ein Bürge, sofern der Beauftragte die Grenzen des Kreditauftrages nicht überschritten hat.
2 Für diese Verbindlichkeit bedarf es der schriftlichen Erklärung des Auftraggebers.