Motive ist in der Regel die lebzeitige Zuwendung – mit oder ohne Befreiung von der Ausgleichungspflicht – eines:
- Pflichtteilserben
- Präsumtiven eingesetzten Erben
Der künftige Erblasser will nicht vorbehaltlos schenken.
Weiterführende Informationen
» Ausgleichung nach Schweizer Erbrecht
» Schenkungen / Schenkungsrecht in der Schweiz