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Erbvorbezug / Vorempfang Erbe

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Spekulationsabsicherung

Erstellungsdatum:
20.10.2011
Aktualisiert:
03.10.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erbvorbezugsobjekte werden oft aus familiären Gründen frühzeitig an einen Nachkommen weitergegeben.

Präsumptiverblasser können durch folgende Instrumente einer spekulativen Weiterveräusserung durch den vorbeziehenden Präsumptiverben entgegenwirken:

  • Vorkaufsrecht zG der anderen Nachkommen
  • Gewinnanspruchsrecht zG des Präsumptiverblassers
  • Gewinnanteilsrecht zG der anderen Nachkommen

Weitere Möglichkeiten

Bei Schenkung, gemischter Schenkung und eben auch beim Erbvorbezug sind als weitere Spekulationshindernisse denkbar:

Vorbehalt / Disclaimer

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