Der Escrow Agent ist aufgrund einer gemeinsamen Instruktion der Hauptparteien gehalten, das Sicherungsobjekt an die von diesen bezeichnete Person, d.h. an eine Hauptpartei oder an einen Dritten, herauszugeben (kann auch als Eintritt der Auslieferungsbedingung betrachtet werden [Bedingungseintritt]).
Interessenlage-bedingt mögliche Herausgabe
Der Escrow Agent kann, der bevorteilenden Natur wegen, auf bloss einseitige Instruktion den Sicherungsgegenstand herausgeben:
- Gläubigererklärung für Herausgabe an den Schuldner
- Schuldnererklärung für Herausgabe an den Gläubiger
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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