Abwicklungs-(ab)sicherung
- Absicherung eines Rechtsgeschäftes zugunsten des Erwerbers in Bezug auf
- allfällige Gewährleistungsansprüche
- bekannte Gewährleistungsansprüche, deren Tragweite nicht abschätz- oder absehbar sind
- Absicherung der Nutzungsmöglichkeit einer Software durch Hinterlegung des Sourcecodes
M&A: Missbrauch von Escrow-Verhältnissen
- Im M&A-Business hat sich in den vergangenen Jahren eine Tendenz abgezeichnet, dass Käufer Escrow-Rücklagen nicht für Unvorhergesehenes, sondern für Nachverhandlungen nutzen wollen
- Verkäufer müssen sich daher bewusst sein, dass ihnen die Escrow-Rücklage längere Zeit nicht zufliesst und womöglich darüber gestritten werden muss, ja sogar die Gefahr besteht, einen Betrag nur unter Teilverzicht zu erhalten (sog. „fauler Vergleich“).
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