Fehlt die Fahreignung aus körperlichen, geistigen und charakterlichen Gründen dauernd, so spricht man von Fahruntauglichkeit. Folge: keine Ausstellung der Fahrerlaubnis bzw. Sicherungsentzug einer Fahrerlaubnis.
Gegen die Einstufung als „fahruntauglich“ kann der Nachweis der Fahreignung durch ärztlichen / psychologischen Attest erbracht werden. Der allfällige Sicherungsentzug kann damit rückgängig gemacht werden.
Die Fahrunfähigkeit ist stets vorübergehend. Sie kann ganz aufgehoben oder vermindert sein.
Häufigster Grund für die vorübergehende Fahrunfähigkeit ist ein übermässiger Alkoholkonsum. Wann der Alkoholkonsum als übermässig gilt, regelt das Gesetz.
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