Einleitung
- Unterschiedliche Interessenlage von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Arbeitgeber
- Finanziell
- Ferienbezug in natura
- zur Vermeidung von Kosten
- vor allem bei Freistellung (vgl. auch Ferien während Freistellung)
- Ferienbezug in natura
- Arbeitserledigung
- Erledigung angefangener Arbeiten
- Einarbeitung des nachfolgenden Arbeitskollegen
- Finanziell
- Arbeitnehmer
- Arbeitgeber-Kündigung
- Kein Ferienbezug, wenn keine Aussicht auf eine neue Stelle besteht und eine arbeitslose Zeit droht (Absicht auf Ferienentschädigung)
- Arbeitnehmer-Kündigung
- Ferienbezug möglichst in natura, um für den meist nahtlos anschliessenden Antritt der neuen Arbeitsstelle fit zu sein
- Arbeitgeber-Kündigung
- Arbeitgeber
- Identische Interessenlage von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Konsens in Bezug auf Real-Ferienbezug oder ausnahmsweiser Ferienanspruch-Abgeltung in Geld
Abgeltungsverbot während Kündigungsfrist
- Ferien-Abgeltungsverbot gilt grundsätzlich auch während der Kündigungsfrist.
- Arbeitgeber hat Ferien anzuordnen
- Arbeitnehmer darf die Ferienanordnung nicht ablehnen
- Beachtliche Ausnahmen
Ausnahmsweise Ferienabgeltung in Geld
Aufhebungsvereinbarung
- Konsens in Bezug auf Natural-Ferienbezug oder ausnahmsweiser Ferienanspruch-Abgeltung in Geld
- Fälligkeit der Abgeltung des Restferienanspruchs in Geld auf einen Zeitpunkt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses [vgl. OR 329d Abs. 2], auch wenn dieses einvernehmlich auf einen früheren als den gekündigten Zeitpunkt erfolgen soll
- OR 329d Abs. 2: „Die Ferien dürfen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden.“
Weiterführende Informationen
» Arbeitsrechtliche Informationen zur Aufhebungsvereinbarung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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