Betriebsferien sind Ferien, in denen im gesamten Betrieb auf Wunsch der Unternehmensleitung nicht gearbeitet wird.
Für Betriebsferien gilt es folgende Regeln zu beachten:
- Betriebsferien-Anordnung
- Nur beschränkte Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Belegschaft möglich
- Noch grösserer Vorrang der betrieblichen Interessen als bei den Individual-Ferien der einzelnen Arbeitnehmer
- Zeitpunkt der Betriebsferien
- Rücksichtnahme auf die Mehrheit der Wünsche der Belegschaft
- Arbeitnehmer soll Urlaubsplanung möglich sein
- Voranzeigefrist
- Usanz: 3 Monate Voranzeigefrist
- Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frühbuchern und Arbeitnehmern mit schulpflichtigen Kindern
- Kurzfristige Ferienzuweisung ist unzulässig (AGer, AN080135 vom 27.03.2008)
- Betriebsferien-Mitteilung
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.