Während Feriensperren dürfen alle Mitarbeiter oder Arbeitnehmer bestimmter Abteilungen keine Ferien beziehen:
- Sperrfrist-Anordnung
- Der Arbeitgeber hat eine klare und eindeutige Anordnung zu treffen, welche Arbeitnehmer von der Feriensperre betroffen sind
- Voranzeigefrist
- Zeitliche Feriensperren sollten vom Arbeitgeber möglichst anfangs Jahr den Arbeitnehmern kommuniziert werden
- Es empfiehlt sich, den Erhalt der Weisung durch jeden betroffenen Arbeitnehmer unterschriftlich bestätigen zu lassen
- Anwendungsbeispiele
- „Funktionssperren“
- Wirtschaftsprüfer in der ersten Jahreshälfte
- Steuerexperten zu Zeiten des Ablaufs von Steuererklärungsfristen
- „Saisonsperren“
- In Zeiten der Spitzenbelastungen, je nach Hotel- oder Gastro-Betrieb
- etc.
- „Funktionssperren“
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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