Franchise-Vertragsarten
Bei den Franchise-Vertragsarten werden nach ihrem Gegenstand differenziert:
- Allgemeiner Franchisevertrag
- Master-Franchise Agreement
- Multiple Unit Franchise Agreement
- Area Developer Agreement
Weitere Informationen
Rechte des Franchisenehmers
- Infrastruktur
- Layout für Marktauftritt
- Ladeneinrichtung
- Formulare
- Kassensystem
- uam
- Gebietsschutz
- Auftritt
- Corporate identity (ci)
- Marketing
- Werbung
- Dienstleistungen / Produkte
- Sortimentsvorgabe
- Kernsortiment
- Abrundungssortiment
- Diversifikationssortiment
- Sortimentsvorgabe
- Beschaffung
- Lieferanten
- Produktion
- Logistik
- Just in time
- Lagerung
- Transportwege
- Ablieferung an den Endkunden / Empfangsabwicklung (ev. Installation)
- Systemimplementierung (Geschäftsmodell)
- Know how
- Schulung
- Training
- Controlling
- Benchmarking
Pflichten des Franchisenehmers
- Geschäftsbetrieb
- Betriebspflicht
- Betriebsdetails
- Vertrieb von Vertragsprodukten und / oder Vertragsdienstleistungen
- Einkauf
- Bezugspflichten
- Einkaufskonditionen
- Mengenrabatte
- Vertrieb
- Preisvorgaben
- Endverkaufspreis
- Rabatte
- Skonti
- Zahlungsfristen an Kunden
- Preisvorgaben
- Einkauf
- Schutzrechte
- Beachtung von Lizenzpflichten
- Meldepflichten zu Drittverletzungen
- Geheimhaltung
- Vertraulichkeit
- Vermeidung des Informationsklaus zum Franchise-System
- ev. Konkurrenzverbot
- Unterlassung des Vertriebs fremder Produkte
- Konventionalstrafe
- Vergütungen an Franchisegeber
- Vergütungsarten
- Eintrittsgebühr
- wiederkehrende, meist jährliche Gebühren
- wiederkehrende, meist jährliche Marketingabgabe
- Fälligkeit
- Zahlungsfrist
- Verzugsfolgen / Verzugszins
- Vergütungsarten
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.