Die häufigsten Konflikte bei Franchise-Verträgen sind:
- Anpassung an veränderte Verhältnisse
- ohne Vertragsregelung
- nach billigem Ermessen
- vgl. BGE 118 II 157 ff.
- Gebietsschutz
- Unklare Abgrenzungen
- Demografische Veränderungen
- Neue Einkaufscenter
- Kanibalisierung durch Belieferung von Händlern
- Unterschiedliche Bewertung der beiderseitigen Leistungen durch eine oder beide Vertragsparteien
- Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung
- Funktionstüchtigkeit des Franchising-Systems des Franchisegebers bzw. Infrage-Stellung der Unternehmereigenschaft des Franchisenehmers
- Gewährleistung für das Franchise-System
- Brauchbarkeit
- Tauglichkeit
- Rentabilität
- Know how-Transfer des Franchisegebers
- Geltendmachung der Ungültigkeit oder Nichtigkeit des Franchisevertrages durch den Franchisenehmer
- Inhaltskontrolle (analog der Regeln für AGB)
- Nichtanwendung von UWG 8 auf Innominatkontrakte wie den Franchisevertrag
- Schwieriges Unterfangen
- Kündigung des Franchisevertrages aus wichtigen Gründen
- Zwingender Charakter?
- Einschränkung auf bestimmte Tatbestände?
- Beendigung des Franchisevertrages
- Nachvertragliche Ansprüche jeder Partei gegen die andere
- Rückgabe der Vertragswaren und zu welchem Preis
- Kundschaftsentschädigung
- Karenzentschädigung
- Investitionsschutz
- Bewertung und Abgeltung noch nicht erfolgter Vertragsleistungen
- Bei Abschluss des Franchisevertrages nicht absehbare Ansprüche
- Äquivalenzprinzip bei im Voraus festgelegten Abgeltungsbeträgen anstelle der blossen Festlegung der Berechnungsgrundlagen für die Auseinandersetzung
- Nicht umfassende Schiedsabrede
- usw.