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Franchising-Recht

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Vorteile

Rechtsgebiet:
Franchising-Recht
Stichworte:
Franchise, Franchising-Recht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorteile für den Franchisenehmer

  • Gelegenheit, kurzfristig als Unternehmer tätig sein zu können
  • Erprobtes Geschäftskonzept mit Leistungspaket
  • Schneller Markteintritt
    • schnellere Etablierung
    • höhere Erfolgschance (vor allem mit bewährten Franchise-System)
  • Gebietsschutz (lokales Monopol)
  • Vorbestandenes Image
  • Bestehendes und gepflegtes Marketing
  • Höhere Kreditwürdigkeit bei den Banken infolge reduzierten unternehmerischen Risikos
  • Informationsaustausch mit Franchisegeber und anderen Franchisenehmern
  • Betriebs-Benchmarking
  • Betriebs-Kontrollen des Franchisegebers lassen Veränderungsbedarf schneller erkennen
  • Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des Franchisegebers

Vorteile für den Franchisegeber

  • Nutzung der Bereitschaft des Franchisenehmers als Unternehmer tätig zu sein
    • keine Personalrekrutierungs- und führungs-Probleme
    • Lokale Unternehmer, die in Kultur und Sprache verbunden sind
  • Bei vorhandenem Betrieb kann selbstverantwortlicher Betreiber kurzfristig eingesetzt werden
  • Aufbau eines Vertriebsnetzes ohne den erheblichen Aufwand / schnellere Expansion
  • rationeller und effizienter flächendeckender Marktzugang / Wirken an der Schnittstelle zwischen Produkt und Endverbraucher
  • Markenaufbau
  • überregionale oder landesweite Werbung und PR
  • zentraler Einkauf / Preisvorteile
  • Professionalisierung des Managements
  • zentrale Schulung
  • relativ geringer Kapitaleinsatz

Weiterführende Informationen

» Vertriebsrecht in der Schweiz

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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