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Fristlose Kündigung

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Einleitung zur fristlosen Kündigung

Rechtsgebiet:
Fristlose Kündigung
Stichworte:
fristlose Kündigung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung darf nur aus wichtigen Gründen erfolgen und wenn für den Erklärenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.

Die fristlose Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber also auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden, und zwar dann, wenn für den Betreffenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.

Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber

Bei der fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber geht es meistens um das Verhalten des Arbeitnehmers.

Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Bei der fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers sind die Ursachen bei unterbliebener Lohnzahlung oder mobbing am Arbeitsplatz zu suchen.

Ausgangslage: Fristlose Kündigung

Nicht das Recht, aber die Praxis unterscheidet heute in:

Die folgenden Ausführungen behandelt ausschliesslich die Aspekte der fristlosen Auflösung von Arbeitsverhältnissen.

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