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Fristlose Kündigung

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Begriffe und Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Fristlose Kündigung
Stichworte:
fristlose Kündigung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Fristlose Kündigung / Fristlose Entlassung

Die fristlose Kündigung eines Vertragsverhältnisses (nachfolgend auch kurz flK) ist die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses (i.d.R. Arbeitsvertrag) durch eine Vertragspartei. Sie ist beim Arbeitsvertrag dazu nur unter der Voraussetzung berechtigt, dass sie sich auf einen wichtigen Grund berufen kann und, dass für sie die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.

Der Begriff fristlose Entlassung bezieht sich einseitig auf den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ohne Beachtung einer Frist.

Synonym: Kündigung aus wichtigem Grund

Beendigung des Arbeitsvertrages durch Erklärung

Bei der fristlosen Kündigung oder fristlosen Entlassung wird das Arbeitsverhältnis durch Kündigungserklärung, wenn auch ohne Wahrung der Kündigungsfrist, beendet.

Verlassen der Arbeitsstelle

Das Verlassen der Arbeitsstelle beschlägt den Fall, wo der Arbeitnehmer ohne jegliche Erklärung abzugeben, nicht mehr zur Arbeit erscheint.

Problematik

In solchen Fällen weiss der Arbeitgeber nie, ob der Arbeitnehmer „nur“ infolge Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen an der Arbeit verhindert ist, oder ob sein Fernbleiben als fristlose Kündigung zu werten ist.

Nicht selten haben nicht belastbare Arbeitnehmer die Absicht das Arbeitsverhältnis fristlos zu verlassen, werden dann aber reuig und reichen dem Arbeitgeber ein Arztzeugnis nach.

Weiterführende Informationen

» Verlassen der Arbeitsstelle ohne zu kündigen

Nichtantreten der Arbeitsstelle

Das Nichtantreten der Arbeitsstelle beschlägt das erklärungslose Nichterscheinen zum Stellenantritt. Es ist eine Vertragsverletzung ohne Rechtfertigungsgründe.

Weiterführende Informationen

» Neue Arbeitsstelle ohne Kündigung nicht antreten

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