Hinsichtlich der Berufung der Liquidatoren gelten folgende Perspektiven:
- eine oder mehrere Personen aus ihrer Mitte (Gesamteigentümer)
- aussenstehende Dritte
- zB einen Rechtsanwalt oder Treuhänder
- Liquidator sui generis
- Willensvollstrecker [vgl. ZGB 517 f.]
- Testamentsvollstreckung / Willensvollstreckung
- gerichtlich eingesetzte Liquidatoren
- Erbschaftsliquidator [vgl. ZGB 596]
- Liquidator der einfachen Gesellschaft [vgl. OR 550]
- Liquidator der Kollektivgesellschaft bzw. Kommanditgesellschaft [vgl. OR 583]
Weiterführende Informationen zu den Liquidationsorganen
Liquidation der einfachen Gesellschaft
Liquidatoren bei der Kollektivgesellschaft
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