Sowohl Miteigentümer als auch Gesamteigentümer bilden zusammen eine Rechtsgemeinschaft.
Miteigentum
Das Miteigentumsverhältnis kann sich als sachenrechtliches Institut nur auf Eigentum und Besitz der Gemeinschaftssache beziehen. Für Forderungen und Schulden aus Miteigentumsverhältnis entsteht eine weitere Gemeinschaft, nämlich infolge ihrer Funktion als „Subsidiärform“, von Gesetzes wegen, die Einfache Gesellschaft. Dies relativiert die sonst einfachere Gesamthandsform des Miteigentums merklich, und zwar spätestens in Streitfällen.
Gesamteigentum
Beim Gesamteigentum kann eine Gesamthandgemeinschaft sowohl Eigentum an Grundstücken bzw. Sachen halten als auch Inhaber von Forderungen aus Betrieb, Unterhalt und Erneuerung sowie Gläubigerin von Mietzinsen bzw. (Solidar-)Schuldner der Hypothekarzinsen sein.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Immobilien ab PlanEinleitung zu Immobilien ab PlanAutoren:ImmobilienbesteuerungImmobilien versteuern in der Schweiz / Imm...Autoren:NutzniessungEinleitung zur NutzniessungAutoren:Leerstand von ImmobilienEinleitung zum Leerstand von ImmobilienAutoren:Sicherheiten / SicherungsmittelEinleitung zu Sicherheiten / SicherungsmittelAutoren:Indirekte ImmobilienanlageEinleitung zur indirekten Immobilienanlage
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht