LAWINFO

Gesamteigentum

QR Code

Steuern

Rechtsgebiet:
Gesamteigentum
Stichworte:
Gesamteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Da Gesamthandschaften grundsätzlich keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen (vorbehalten die spez. Quasipersönlichkeit von Kollektivgesellschaften (KLG) und Kommanditgesellschaften (KMG)), sind sie keine Steuersubjekte.

Diese Ausgangslage löst folgende Steuerimplikationen aus:

  • Einkommens- und Vermögenssteuern
    • Grundsatz
      • Die Kanton besteuern aus Berechnungsgründen in der Regel nach der Quotal- bzw Anteilpraxis, entsprechend ihrer kantonal geprägten Steuerpraxis
    • Erträge
      • Die Erträge sind anteilsmässig durch den Gemeinschafter selber, persönlich zu deklarieren und zu versteuern
    • Vermögen
      • In der Regel werden die Gesamthandmitglieder im Verhältnis ihrer Beteiligung am gemeinschaftlichen Vermögen besteuert
  • Grundsteuern
    • Grundsatz
      • Wechsel im Personenbestand von Gesamthandschaften haben grundsätzlich keine sachenrechtliche Handänderung zur Folge
    • Einbruch in den Grundsatz
      • Dieser Grundsatz schliesst indessen nicht aus, dass bestimmte Kantone solche Vorgänge mit Handänderungsabgaben belegen
      • So werden bestimmte Änderungen von ideelen Anteile, mehr Anwartschaftsquoten, als zivilrechtliche Handänderungen betrachtet
      • Keine Handänderung
        • Keine Handänderung liegt in folgenden Fällen vor:
          • Umwandlung von Gesamteigentum in Miteigentum
          • Umwandlung von Stockwerkeigentum unter den gleichen Gemeinschaftern, ohne Wechsel der Beteiligten
    • Vorgang als Bemessungsgrundlage für Gebühren
      • Abstellung auf den grundbuchrechtlichen Vorgang (zB für Notariatsgebühren), wenn durch den Übergang ein verfügbarer ideeler Miteigentumsanteil geschafft wird

Literatur

  • Einkommens- und Vermögenssteuern
    • WICHTERMANN JÜRG, Basler Kommentar, ZGB II, N 43 zu ZGB 653
  • Handänderungsabgaben
    • WICHTERMANN JÜRG, Basler Kommentar, ZGB II, N 42 + N 44 zu ZGB 653

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.